Warum muss ich die Fotografin nennen?
Wenn ihr bei mir ein Fotoshooting bucht, bin ich die Urheberin dieser Fotos. Dementsprechend gilt das Urhebergesetz. In dem steht folgendes:
Benutzungs- und Verbotsrechte des Fotografen
Die Fotografin darf bestimmen, ob und wie ihr Werk veröffentlicht wird. Außerdem hat sie das Recht auf Namensnennung. Das bedeutet: es muss klar hervorgehen, wer das Foto gemacht hat, zum Beispiel durch Verlinkung oder Schreiben meines Namens. Die Fotografin ist zudem berechtigt eine weitere Bearbeitung (wie zum Beispiel Filter von Instagram) zu verbieten. Denn auch die Bearbeitung eines Fotos ist etwas individuelles und künstlerisches. Wenn jemand jetzt das Bild mit Filter sieht und auf Grund dessen ein Fotoshooting bei mir bucht, wird er einen anderen Bearbeitungstil bekommen, als er vielleicht erwartet hätte. Zudem sind Filter nicht immer professionell und das kann mich als Fotografin unprofessionell wirken lassen.
(Quelle: §§ 11 ff. UrhG )
Also bitte: Ihr dürft meine Bilder gerne veröffentlichen, aber macht keine Filter auf die Fotos und schreibt immer meinen Namen drunter (Verlinkung ist natürlich auch okay), wenn ihr das Foto irgendwo veröffentlicht. Oder ihr fragt mich einfach vorher nochmal, wenn ihr euch unsicher seid.
Wenn ihr mich nicht verlinken oder nennen wollt, könnt ihr gesonderte Nutzungsrechte bei mir kaufen. Da es hier drauf an kommt, wo ihr die Bilder veröffentlichen wollt, ist das sehr individuell. Also schreibt mir einfach eine Nachricht.
Veröffentlichung der Fotos
Mir steht das Recht als Urheberin zu alle meine Fotos zu veröffentlichen. Allerdings muss ich, sofern Personen erkennbar oder eindeutig identifizierbar sind, das Recht am eigenen Bild beachten.
Dieses Recht steht euch als Abgebildete zu. Ihr habt das Recht einer Veröffentlichung zu widersprechen. Dafür habe ich das Datenschutzformular bei Buchung oder danach, wo ich diese Veröffentlichung erfrage. Natürlich könnt ihr da auch jederzeit auf mich zukommen, wenn ihr euch unwohl fühlt. Ausnahmen finden sich in § 23 Abs. 1 KUG, wie z.B. bei Bildnissen der Zeitgeschichte oder Fotos auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen.
Theoretisch dürft ihr auch keine Bilder ohne das Einverständnis des Fotografen veröffentlichen. Andernfalls würdet ihr das Ausschließlichkeitsrecht des Fotografen verletzen. Die Fotos von mir dürft ihr sehr gerne teilen, wenn ihr mich dabei nennt.
(Quelle: §§ 22 ff. KUG)