AGB

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Sarah Schneller, im Folgenden: Auftragnehmer, erteilten Aufträge, mögliche entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, im Folgenden: Auftraggeber sind nichtig, es sei denn diese wurden schriftlich mit dem Auftragnehmer festgehalten.

1.2. Fotos im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Bildrechte

2.1. Die Bildrechte bleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder ein einfaches privates Nutzungsrecht (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) oder auf Printmedien verwendet, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Fotos von „Sarah Schneller Fotografie“, Fotos ©Sarah Schneller oder eine Verlinkung auf die Webseite, offizielle Facebookseite facebook.com/SarahSchnellerFotografie oder Instagram (instagram.com/sarahschneller.fotografie). Bei einer Verletzung dieser Vorgabe stehen dem Auftragnehmer ein Schadensersatz in Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu.

2.2. Jegliche Manipulation der Fotos oder Verkauf ist nicht gestattet oder muss im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden. Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Weitergabe an Dritte ist nicht für kommerzielle Zwecke gestattet.

2.3. Bei Hochzeiten versichert der Auftraggeber, dass es von allen Gästen ausdrücklich die Einwilligung über Erstellung und Veröffentlichung von Personenbildnissen von den abgebildeten Personen besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, tragen die Auftraggeber.

3. Allgemeine Bestimmungen zu den Fotos

3.1. Alle Fotos, die für den Auftraggeber geschossen wurden werden bis zur Übergabe als Rohbilder aufbewahrt. Welche Fotos an den Auftraggeber ausgehändigt werden entscheidet der Auftragnehmer. Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers.

3.2. Eine Aushändigung der Rohbilder findet nicht statt. Die Fotos werden, sofern nicht anders vereinbart, in voller Auflösung (300 dpi) und nachbearbeitet als JPG-Datei ausgeliefert. Die Bilder in der Online-Galerie werden teilweise in verminderter Qualität gespeichert. Medium und Art der Auslieferung ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

3.3. Der Auftragnehmer muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.

3.4. Trotz großer Bemühungen des Auftragnehmers kann es passieren, dass nicht alle Personen, die auf der Feier anwesend sind auch fotografiert werden.

3.5. Eine Aufbewahrungspflicht der Fotos ist nach Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber aufgehoben. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Für die Sicherung des übersandten Bildmaterials ist der Auftraggeber selbst zuständig. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit Übergabe der angefertigten Ware vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

4. Vergütung

4.1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Wird die tatsächliche Arbeitszeit überschritten wird der zusätzliche Zeitaufwand halbstündlich abgerechnet.

4.2. Die Anfahrt wird nur außerhalb eines Umkreises von 40km vom aktuellen Wohnort des Auftragnehmers (derzeit 86399 Bobingen) berechnet. Sie belaufen sich auf 0,30€ / km. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Buchungsbestätigung verbindlich festgelegt. Sollten Übernachtungskosten oder Kosten für Bahn oder Flug entstehen, so werden diese, falls vereinbart, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl des Hotels, sowie die Wahl des Verkehrsmittels der An- und Abreise.

4.2. Bei Buchungen über 6 Stunden: Eine Anzahlung in Höhe von 300 € wird ab Buchungsbestätigung fällig und ist binnen 30 Tagen zu zahlen. Diese Anzahlung dient als Absicherung für den Auftragnehmer und wird mit der Endsumme verrechnet.

4.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, die Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten. Ein Postversand ist demnach nicht zwingend notwendig.

4.4. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte und Eigentum an sonstigen Waren (z.B. Fotobücher) beim Auftragnehmer.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem Auftragnehmer alle wichtigen Informationen zur Fertigstellung des Auftrages rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5.2. Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Auftragnehmer (1 Person, bei langen Begleitungen ggf. 2 Personen) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Ab einer Buchung von 4 Stunden sind dem Auftragnehmer angemessene Pausen zu gewähren.

5.3. Sofern die Fotobox Bestandteil der Buchung ist, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt wird. Sollten Schäden durch unsachgemäßen Gebraucht auftreten, so haftet in diesem Fall der Auftraggeber.

5.4. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer nicht für das Wetter oder Schäden durch höhere Gewalt haftbar machen. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer Requisiten, die fotografisch festgehalten werden sollen (beispielsweise Papeterie, Eheringe, u.ä.) rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss diese nicht gesondert verlangen.

6. Pflichten des Auftragnehmers

6.1. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden.

6.2. Schadensersatzansprüche jeglicher Art durch den Auftraggeber entstehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Auftragnehmer. Haftung für den Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, wird nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz übernommen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

6.3. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Auftragnehmers am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit oder das Event aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) auf Seiten des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten. Die Anzahlung wird jedoch einbehalten. Erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin ohne fristgemäße Absage, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.

6.4. Sollten dem Auftragnehmer gespeicherte digitale Daten verloren gehen, so haftet dieser nicht für den Verlust, sofern der Verlust nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten ist.

6.5. Mögliche Erfüllungsgehilfen werden sorgfältig ausgesucht und angeleitet. Eine Haftung für diese ist ausgeschlossen.

7. Weiteres

7.1. Die Abnahme der Fotos erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe. Beanstandungen sind innerhalb dieser Zeit schriftlich einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen und Nachbesserungen auf Seiten des Auftragnehmers müssen nicht gemacht werden.

7.2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Kommunikation und des Geschäftsverkehrs gespeichert werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers.

7.3 Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

7.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.

7.5. Für eine Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos und Druckprodukte kann auf Seiten des Auftragnehmers nicht gehaftet werden.

7.6. Der Auftragnehmer behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.

Die hier geschriebenen AGB gelten für alle Aufträge, die Sarah Schneller als Fotografin ausübt.